Um sich als Automatenaufsteller selbstständig zu machen, braucht man eigentlich nur vier Dinge:
- Einen oder mehrere Verkaufsautomaten
- Die zündende Idee für die richtigen Produkte
- Den richtigen Standort
- Die Genehmigungen von Ihrer Stadt und der zuständigen Behörde
Jede Überlegung startet mit Ihrer Idee für die richtigen Produkte am richtigen Platz. Sollen Snacks und Getränke an Laufkundschaft verkauft werden? Oder möchten Sie Ihre hochwertigen Fleischerzeugnisse, Saucen oder Kartoffeln vom Hof verkaufen?
Ist das Produkt gefunden, stellt sich die Frage nach Ihrer Zielgruppe. Wo sind Ihre Kunden bevorzugt unterwegs? Welche Produkte möchten sie kaufen, und zu welcher Zeit sind sie anzutreffen? Davon hängt Ihr Standort für den Verkaufsautomaten ab.
Wählen Sie einfach zu erreichende Orte, in der Nähe des Ortszentrums oder einer viel befahrenen Straße. Idealerweise sind Parkplätze vorhanden.
Ist das richtige Produkt und der Standort gefunden, fehlt Ihnen nur noch der richtige Automat. Abhängig vom Standort und den zu verkaufenden Produkten kommen verschiedene Modelle mit und ohne Kühlung, mit Lift und schonenden Förderbändern oder andere Lösungen infrage. Der Anbieter Ihres Verkaufsautomaten sollte eine genaue Analyse dieser Anforderungen erstellen und mit Ihnen das richtige Modell auswählen.
Nachdem das Produkt, der Standort und der richtige Verkaufsautomat feststehen sollten Sie nicht versäumen, Ihre Stadt über Ihr neues Vorhaben zu informieren. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Leitfaden zur Gewerbeanmeldung.
Tipp: In Baden-Württemberg ist beispielsweise nur die Anmeldung eines Gewerbes sowie eines ersten Standortes nötig. Weitere Standorte müssen nicht mehr einzeln beantragt werden.
Falls Sie mit Lebensmitteln handeln wird sich nach der Gewerbeanmeldung das zuständige Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bei Ihnen melden. Ein Lebensmittelkontrolleur ist dann verpflichtet, sich ein Bild über die Bedingungen in Ihrem Geschäft zu verschaffen. Es ist deshalb ratsam, sich vorher über die Anforderung an Sie und Ihren Betrieb über den Umgang mit Lebensmitteln zu informieren und die geltenden Vorschriften und Gesetze zu kennen und einzuhalten. Unsere Website kann die Rücksprache mit den zuständigen Ämtern und Behörden nicht ersetzten.